Wer bezahlt das Gutachten?
Bei einem Unfall, an dem Sie keine Schuld tragen, muss die Haftpflichtversicherung des Verursachers Ihren gesamten Schaden ersetzen. Dazu gehören nach § 249 BGB auch die Kosten für ein Sachverständigengutachten, soweit es zur Feststellung des Schadens erforderlich ist. Bei Schäden ab rund 1.000 Euro ist das in der Regel der Fall.
Sie müssen dafür nicht in Vorleistung gehen. Üblich ist, dass Sie den Anspruch auf die Gutachterkosten an mich abtreten und ich direkt mit der Versicherung abrechne. Haben beide Seiten Schuld, wird nach der Haftungsquote geteilt. Das betrifft dann auch die Kosten für das Gutachten.
Darf ich den Gutachter selbst aussuchen?
Ja. Oft meldet sich die gegnerische Versicherung schon kurz nach dem Unfall und bietet an, einen eigenen Sachverständigen zu schicken. Darauf müssen Sie nicht eingehen.
Ein Gutachter arbeitet für den, der ihn beauftragt. Beauftragen Sie mich, arbeite ich für Sie. Ich bekomme von Werkstätten und Versicherungen kein Geld und habe kein Interesse daran, dass der Schaden kleiner oder größer ausfällt, als er ist.
Was im Gutachten steht
Ein vollständiges Schadengutachten ist mehr als eine Reparaturrechnung. Es enthält:
- Reparaturkosten mit Ersatzteilen, Arbeitszeit und Lackierung, kalkuliert mit den in der Branche üblichen Systemen
- Wertminderung: Ein Auto mit Unfallschaden ist beim Verkauf weniger wert, auch wenn die Reparatur einwandfrei ist. Diesen Betrag bekommen Sie zusätzlich.
- Wiederbeschaffungswert und Restwert, also was Ihr Auto vor dem Unfall wert war und was es beschädigt noch bringt
- Reparaturdauer, die Grundlage für Mietwagen oder Nutzungsausfall
- Fotos und Beschreibung jedes Schadens, damit später niemand darüber streiten muss
Mit einem Kostenvoranschlag der Werkstatt fehlen die Wertminderung und die Reparaturdauer. Beides ist bares Geld, das Ihnen zusteht.
Reparieren oder Totalschaden?
Liegen die Reparaturkosten unter dem Wiederbeschaffungswert, wird repariert. Liegen sie darüber, spricht man vom wirtschaftlichen Totalschaden. Dann erstattet die Versicherung den Wiederbeschaffungswert abzüglich dessen, was das beschädigte Auto noch wert ist.
Dazwischen gibt es die sogenannte 130-Prozent-Grenze. Hängen Sie an Ihrem Auto, dürfen Sie es auch dann reparieren lassen, wenn die Reparatur bis zu 30 Prozent teurer ist als der Wiederbeschaffungswert. Voraussetzung ist, dass fachgerecht nach Gutachten repariert wird und Sie das Auto danach weiter fahren, nach der Rechtsprechung in der Regel mindestens sechs Monate. Ob das in Ihrem Fall aufgeht, sehen Sie im Gutachten schwarz auf weiß.
Mietwagen oder Nutzungsausfall
Für die Zeit, in der Sie Ihr Auto nicht nutzen können, steht Ihnen entweder ein Mietwagen oder eine Entschädigung für den Nutzungsausfall zu. Wie lange, ergibt sich aus der Reparaturdauer, die im Gutachten steht. Läuft schon ein Mietwagen, sagen Sie es mir beim ersten Anruf, dann priorisiere ich den Termin.
Brauche ich zusätzlich einen Anwalt?
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die Gegenseite in der Regel auch die Kosten eines Anwalts. Das nimmt Ihnen den Schriftverkehr mit der Versicherung ab. Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, kann Ihnen nur ein Anwalt sagen. Haben Sie bereits eine Kanzlei, schicke ich das Gutachten auf Wunsch direkt dorthin.




