Zum Hauptinhalt springen

Kurzgutachten für kleine Schäden

Bei kleineren Bagatellschäden reicht häufig ein Kostenvoranschlag oder Kurzgutachten aus. Ob ein vollständiges Schadengutachten erforderlich und erstattungsfähig ist, hängt vom Einzelfall ab. Das prüfe ich vorab mit Ihnen.

Delle mit aufgerissenem Lack an einer Fahrzeugtür im Gegenlicht

Wann ein Kurzgutachten reicht

Bei kleinen Schäden kann ein vollständiges Gutachten unverhältnismäßig sein. Viele Versicherer ziehen die Grenze bei rund 1.000 Euro. Darunter erstatten Versicherungen die Kosten für ein volles Gutachten häufig nicht, sondern nur die für einen Kostenvoranschlag oder ein Kurzgutachten.

Ein Kurzgutachten enthält Fotos, eine Beschreibung des Schadens und eine Kalkulation der Reparatur. Es verzichtet auf Teile, die bei kleinen Schäden selten eine Rolle spielen, etwa die Berechnung von Restwert oder Wiederbeschaffungswert.

Warum man nicht raten sollte

Wer den Schaden zu klein einschätzt, verschenkt Geld. Wer ihn zu groß einschätzt, bleibt womöglich auf den Kosten eines vollen Gutachtens sitzen. Deshalb mache ich bei kleinen Schäden zuerst eine Einschätzung, bevor irgendetwas beauftragt wird. Oft reicht dafür ein gutes Foto.

Kleiner Kratzer, große Rechnung

An älteren Autos war ein Stoßfänger ein Stück Kunststoff. Heute sitzen darin Parksensoren, Radar, Kameras und deren Halterungen. Nach einem leichten Anstoß müssen diese Teile oft geprüft und neu eingestellt werden. Das sieht man von außen nicht, es steht aber auf der Rechnung.

Auch an Türen und Seitenwänden versteckt sich manches: verbogene Halter, gerissene Clips, ein Schaden an der Verstärkung darunter. Was davon betroffen ist, sehe ich bei der Besichtigung, bevor die Werkstatt den Stoßfänger abnimmt.

Wenn mehr dahintersteckt

Stellt sich im Termin heraus, dass der Schaden über die Grenze geht, schreibe ich ein vollständiges Gutachten. Das bespreche ich vorher mit Ihnen. Sie entscheiden, nichts passiert automatisch.

Bei einem unverschuldeten Unfall mit größerem Schaden lesen Sie am besten auch die Seite zum Haftpflichtschaden.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Kurzgutachten und Kostenvoranschlag?

Den Kostenvoranschlag schreibt die Werkstatt, die den Auftrag haben möchte. Das Kurzgutachten schreibe ich, unabhängig von der Werkstatt, mit Fotos und Beschreibung. Bei Rückfragen der Versicherung ist das die bessere Grundlage.

Woher weiß ich, ob mein Schaden unter 1.000 Euro liegt?

Schicken Sie mir ein Foto per WhatsApp, möglichst gerade von vorn und eines schräg mit Licht von der Seite. Meist kann ich Ihnen dann schon sagen, in welche Richtung es geht.

Nur ein Kratzer an der Stoßstange. Lohnt sich das überhaupt?

Kommt darauf an, was hinter der Stoßstange sitzt. Parksensoren, Radar für den Abstandstempomat oder Kameras müssen nach einem Anstoß oft geprüft oder neu eingestellt werden. Dann ist man schnell bei mehr als tausend Euro, obwohl außen kaum etwas zu sehen ist.

Was ist, wenn sich im Termin herausstellt, dass der Schaden größer ist?

Dann wird aus dem Kurzgutachten ein vollständiges Gutachten. Das bespreche ich vor Ort mit Ihnen, bevor ich weiterarbeite.

Schaden gehabt? Schicken Sie mir ein Foto.

Ich sage Ihnen, woran Sie sind, bevor irgendetwas beauftragt wird. Termin meist noch am selben oder am nächsten Tag.

Schreiben