Wann ein Kurzgutachten reicht
Bei kleinen Schäden kann ein vollständiges Gutachten unverhältnismäßig sein. Viele Versicherer ziehen die Grenze bei rund 1.000 Euro. Darunter erstatten Versicherungen die Kosten für ein volles Gutachten häufig nicht, sondern nur die für einen Kostenvoranschlag oder ein Kurzgutachten.
Ein Kurzgutachten enthält Fotos, eine Beschreibung des Schadens und eine Kalkulation der Reparatur. Es verzichtet auf Teile, die bei kleinen Schäden selten eine Rolle spielen, etwa die Berechnung von Restwert oder Wiederbeschaffungswert.
Warum man nicht raten sollte
Wer den Schaden zu klein einschätzt, verschenkt Geld. Wer ihn zu groß einschätzt, bleibt womöglich auf den Kosten eines vollen Gutachtens sitzen. Deshalb mache ich bei kleinen Schäden zuerst eine Einschätzung, bevor irgendetwas beauftragt wird. Oft reicht dafür ein gutes Foto.
Kleiner Kratzer, große Rechnung
An älteren Autos war ein Stoßfänger ein Stück Kunststoff. Heute sitzen darin Parksensoren, Radar, Kameras und deren Halterungen. Nach einem leichten Anstoß müssen diese Teile oft geprüft und neu eingestellt werden. Das sieht man von außen nicht, es steht aber auf der Rechnung.
Auch an Türen und Seitenwänden versteckt sich manches: verbogene Halter, gerissene Clips, ein Schaden an der Verstärkung darunter. Was davon betroffen ist, sehe ich bei der Besichtigung, bevor die Werkstatt den Stoßfänger abnimmt.
Wenn mehr dahintersteckt
Stellt sich im Termin heraus, dass der Schaden über die Grenze geht, schreibe ich ein vollständiges Gutachten. Das bespreche ich vorher mit Ihnen. Sie entscheiden, nichts passiert automatisch.
Bei einem unverschuldeten Unfall mit größerem Schaden lesen Sie am besten auch die Seite zum Haftpflichtschaden.




