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Gutachten bei Kaskoschaden

Bei einem Kaskoschaden zahlt Ihre eigene Versicherung, nicht die eines Unfallgegners. Ob sie auch ein unabhängiges Gutachten übernimmt, hängt von Ihrem Vertrag ab. Das klären wir vor dem Termin, damit Sie keine Überraschung erleben.

Glassplitter einer zerborstenen Scheibe auf der Rückbank

Teilkasko oder Vollkasko?

Welche Versicherung zahlt, hängt davon ab, was passiert ist.

Die Teilkasko deckt Schäden, die von außen kommen und auf die Sie keinen Einfluss hatten. Dazu gehören Zusammenstöße mit Wild, Hagel, Sturm, Überschwemmung, Glasbruch, Brand, Diebstahl und je nach Vertrag Marderbiss. Ein Teilkaskoschaden stuft Sie in der Schadenfreiheitsklasse nicht zurück.

Die Vollkasko zahlt zusätzlich, wenn Sie den Unfall selbst verursacht haben oder Ihr Auto mutwillig beschädigt wurde, etwa ein zerkratzter Lack oder ein eingeschlagener Spiegel. Hier steigt danach in der Regel der Beitrag.

Was genau versichert ist, steht in Ihren Bedingungen. Bringen Sie den Versicherungsschein zum Termin mit, dann sehen wir es gemeinsam nach.

Wer zahlt das Gutachten?

Anders als bei einem unverschuldeten Unfall gibt es hier keinen Gegner, dessen Versicherung die Gutachterkosten übernehmen muss. Ob Ihre eigene Versicherung ein unabhängiges Gutachten bezahlt, regelt Ihr Vertrag.

Viele Versicherer beauftragen bei größeren Schäden selbst einen Sachverständigen. Das ist legitim. Ein unabhängiges Gutachten lohnt sich vor allem dann, wenn Sie Zweifel an der Bewertung haben oder die Versicherung deutlich weniger zahlen will als die Werkstatt verlangt. Bevor Sie mich beauftragen, sage ich Ihnen ehrlich, ob es sich in Ihrem Fall rechnet.

Wildunfall: die ersten Schritte

  1. Warnblinker an, Warndreieck aufstellen, Weste anziehen
  2. Das Tier nicht anfassen, auch nicht, wenn es tot ist
  3. Polizei anrufen und eine Wildunfallbescheinigung verlangen
  4. Fotos vom Auto, von Haaren oder Blut am Fahrzeug und von der Stelle

Ohne Bescheinigung tut sich die Teilkasko oft schwer. Spuren am Fahrzeug sind der Nachweis, dass es tatsächlich ein Tier war.

Hagel und Marder

Hagelschäden betreffen oft das ganze Dach und die Motorhaube. Viele Dellen lassen sich ohne Lackierung ausdrücken, was deutlich günstiger ist als eine klassische Reparatur. Im Gutachten steht, welche Methode für welche Fläche infrage kommt.

Beim Marder ist das Problem selten der angeknabberte Schlauch selbst, sondern was danach passiert: ein beschädigtes Zündkabel oder eine undichte Kühlwasserleitung. Lassen Sie den Schaden aufnehmen, bevor Folgeschäden entstehen. Ob Folgeschäden mitversichert sind, steht ebenfalls im Vertrag.

Wenn die Versicherung weniger zahlen will

Die meisten Kaskobedingungen enthalten für Streit über die Schadenhöhe ein Sachverständigenverfahren. Jede Seite benennt einen Gutachter, und können die beiden sich nicht einigen, entscheidet ein Obmann. In einem solchen Verfahren kann ich Ihre Seite übernehmen.

Häufige Fragen

Zahlt meine Kaskoversicherung das Gutachten?

Das hängt von Ihren Versicherungsbedingungen ab. Viele Versicherer schicken bei größeren Schäden selbst einen Gutachter. Beauftragen Sie ohne Absprache einen eigenen, tragen Sie die Kosten unter Umständen selbst. Rufen Sie mich deshalb vorher an, wir schauen gemeinsam, was sinnvoll ist.

Ich hatte einen Wildunfall. Was muss ich tun?

Unfallstelle sichern, das Tier nicht anfassen und die Polizei verständigen. Lassen Sie sich eine Wildunfallbescheinigung ausstellen, die Teilkasko verlangt sie in aller Regel. Danach Fotos vom Auto und von der Stelle, an der es passiert ist.

Lohnt es sich, einen kleinen Schaden selbst zu bezahlen?

Manchmal ja. Ein Vollkaskoschaden stuft Sie in der Schadenfreiheitsklasse zurück, und der höhere Beitrag läuft über Jahre. Bei kleinen Schäden kann die Rückstufung teurer sein als die Reparatur. Mit einer genauen Schadenhöhe können Sie das durchrechnen, statt zu raten.

Was ist, wenn die Versicherung weniger zahlen will, als die Reparatur kostet?

Die meisten Kaskobedingungen sehen für Streit über die Schadenhöhe ein Sachverständigenverfahren vor. Jede Seite benennt dann einen Gutachter. In diesem Verfahren kann ich Ihre Seite vertreten.

Schaden gehabt? Schicken Sie mir ein Foto.

Ich sage Ihnen, woran Sie sind, bevor irgendetwas beauftragt wird. Termin meist noch am selben oder am nächsten Tag.

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