Teilkasko oder Vollkasko?
Welche Versicherung zahlt, hängt davon ab, was passiert ist.
Die Teilkasko deckt Schäden, die von außen kommen und auf die Sie keinen Einfluss hatten. Dazu gehören Zusammenstöße mit Wild, Hagel, Sturm, Überschwemmung, Glasbruch, Brand, Diebstahl und je nach Vertrag Marderbiss. Ein Teilkaskoschaden stuft Sie in der Schadenfreiheitsklasse nicht zurück.
Die Vollkasko zahlt zusätzlich, wenn Sie den Unfall selbst verursacht haben oder Ihr Auto mutwillig beschädigt wurde, etwa ein zerkratzter Lack oder ein eingeschlagener Spiegel. Hier steigt danach in der Regel der Beitrag.
Was genau versichert ist, steht in Ihren Bedingungen. Bringen Sie den Versicherungsschein zum Termin mit, dann sehen wir es gemeinsam nach.
Wer zahlt das Gutachten?
Anders als bei einem unverschuldeten Unfall gibt es hier keinen Gegner, dessen Versicherung die Gutachterkosten übernehmen muss. Ob Ihre eigene Versicherung ein unabhängiges Gutachten bezahlt, regelt Ihr Vertrag.
Viele Versicherer beauftragen bei größeren Schäden selbst einen Sachverständigen. Das ist legitim. Ein unabhängiges Gutachten lohnt sich vor allem dann, wenn Sie Zweifel an der Bewertung haben oder die Versicherung deutlich weniger zahlen will als die Werkstatt verlangt. Bevor Sie mich beauftragen, sage ich Ihnen ehrlich, ob es sich in Ihrem Fall rechnet.
Wildunfall: die ersten Schritte
- Warnblinker an, Warndreieck aufstellen, Weste anziehen
- Das Tier nicht anfassen, auch nicht, wenn es tot ist
- Polizei anrufen und eine Wildunfallbescheinigung verlangen
- Fotos vom Auto, von Haaren oder Blut am Fahrzeug und von der Stelle
Ohne Bescheinigung tut sich die Teilkasko oft schwer. Spuren am Fahrzeug sind der Nachweis, dass es tatsächlich ein Tier war.
Hagel und Marder
Hagelschäden betreffen oft das ganze Dach und die Motorhaube. Viele Dellen lassen sich ohne Lackierung ausdrücken, was deutlich günstiger ist als eine klassische Reparatur. Im Gutachten steht, welche Methode für welche Fläche infrage kommt.
Beim Marder ist das Problem selten der angeknabberte Schlauch selbst, sondern was danach passiert: ein beschädigtes Zündkabel oder eine undichte Kühlwasserleitung. Lassen Sie den Schaden aufnehmen, bevor Folgeschäden entstehen. Ob Folgeschäden mitversichert sind, steht ebenfalls im Vertrag.
Wenn die Versicherung weniger zahlen will
Die meisten Kaskobedingungen enthalten für Streit über die Schadenhöhe ein Sachverständigenverfahren. Jede Seite benennt einen Gutachter, und können die beiden sich nicht einigen, entscheidet ein Obmann. In einem solchen Verfahren kann ich Ihre Seite übernehmen.




