Wofür man ein Wertgutachten braucht
- Verkauf und Kauf: als belegte Grundlage für den Preis, statt sich auf Inserate zu verlassen
- Versicherung: Oldtimer und Liebhaberfahrzeuge werden oft zu einem vereinbarten Wert versichert. Der muss belegt sein.
- Erbschaft und Schenkung: wenn ein Fahrzeug Teil des Nachlasses ist oder Geschwister sich einigen müssen
- Trennung: wenn das gemeinsame Auto aufgeteilt oder ausgeglichen werden soll
- Betriebsvermögen: wenn ein Firmenwagen ins Privatvermögen wechselt
Welcher Wert ist gemeint?
Es gibt nicht den einen Wert. Was im Gutachten steht, richtet sich nach dem Zweck.
Der Wiederbeschaffungswert ist der Preis, den Sie bei einem seriösen Händler für ein vergleichbares Fahrzeug zahlen müssten. Er ist für Versicherungen wichtig. Der Marktwert beschreibt, was sich im freien Verkauf erzielen lässt. Der Händlereinkaufswert ist der Betrag, den ein Händler beim Ankauf zahlen würde, meist deutlich darunter.
Sagen Sie mir vorher, wofür Sie das Gutachten brauchen. Dann steht darin der Wert, mit dem Sie etwas anfangen können.
Oldtimer und Youngtimer
Für ältere Fahrzeuge ist der Zustand entscheidend. Üblich ist eine Bewertung mit Zustandsnoten von 1 bis 5. Eine 1 bedeutet ein makelloses Fahrzeug in Bestzustand, eine 5 ein Auto, das grundlegend restauriert werden muss. Dazwischen liegt, was man auf Treffen und im Alltag sieht.
Bewertet werden Karosserie, Lack, Unterboden, Technik, Innenraum und die Originalität der Teile. Belege über Restaurierungen, alte Rechnungen und Fotos von früher fließen mit ein. Bringen Sie mit, was Sie haben.
Was ich nicht anbiete
Für das H-Kennzeichen braucht die Zulassungsstelle ein Gutachten nach § 23 StVZO. Das dürfen nur amtlich anerkannte Prüfer ausstellen, also etwa TÜV, DEKRA oder GTÜ. Ich bin freier Sachverständiger und darf dieses Gutachten nicht erstellen. Ein Wertgutachten für die Versicherung desselben Fahrzeugs ist davon unabhängig und kann von mir kommen.




